Betreuung und Unterstützung für Ihren erfolgreichen Start in den Beruf
Qualifizierung zur Betreuungsfachkraft
nach § 53c SGB XI (ehemals 87b Abs. 3 SGB XI)
Pflege- und hilfsbedürftige Menschen ganzheitlich und individuell betreuen
Der Bedarf an qualifizierten Helferinnen und Helfern für Aktivierung, Beschäftigung und Betreuung für Menschen mit altersbedingten Beeinträchtigungen bzw. den berechtigten Personenkreis nach § 45a SGB XI mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen ist hoch. Der Gesetzgeber sieht einerseits vor, dass die Betroffenen durch qualifizierte Kräfte mit einer Eignung nach § 53c SGB XI in stationären Einrichtungen als auch im häuslichen Umfeld zur Verbesserung ihrer Lebensqualität in ihren Alltagsaktivitäten unterstützt werden, aktiviert werden und beschäftigt werden sollen.
Darüber hinaus nehmen auch immer mehr Senior*innen private Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags in Anspruch. So sind vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben.