Artikel des Themas
Ab dem 01.02.2023 ….
…. wird die Maskenpflicht in unserem Gebäude aufgehoben. Es ist natürlich freigestellt, auch dann noch zur eigenen Sicherheit eine Maske zu tragen.
Maskenpflicht in Bus und Bahn entfällt zum 1. Februar 2023
Die sich aktuell weiter entspannende Infektionslage lässt es zu, dass Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zum 1. Februar 2023 aufheben wird. Damit wird zugleich Einheitlichkeit mit der ebenfalls für Februar geplanten bundesweiten Abschaffung der Maskenpflicht im Bahn-Fernverkehr geschaffen. Die Corona-Schutzverordnung des Landes wird in Kürze entsprechend angepasst. Quelle: MAGS NRW den gesamten Beitrag findest du hier: Rechtliche Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)
Zugangsvoraussetzungen für ….
…. die Ausbildung in der Pflegefachassistenz 1-jährig Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Fachoberschulreife Fachhochschulreife Abitur Eine mindestens dem Hauptschulabschluss entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung der jeweiligen Behörde liegt vor. Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von einer mindestens zweijährigen Dauer. ohne Schulabschluss: Die Bewerberin / der Bewerber wurde darüber informiert, dass ein Übergang in die dreijährige Pflegeausbildung ohne Schulabschluss nicht möglich ist. Führungszeugnis der Belegart NE (ohne Eintragungen) gesundheitliche Eignung ausreichende Sprachkenntnisse mind. Niveau B2 Identifikationsnachweis (Lichtbildausweis)
Willkommen 2023….
✨Es ist Zeit für das, was war, danke zu sagen, damit das, was werden wird, unter einem guten Stern beginnt.✨ Das vergangene Jahr mit all seinen Höhen, Unwägbarkeiten und Tiefen endet …das Team der Pflegeschule freut sich mit Euch auf 2023 mit neuen Chancen und Möglichkeiten!
Guten Rutsch ….
....das Team der Pflegeschule Velbert, wünscht allen Kollegen*innen, unseren Kooperationspartnern und natürlich unseren Schülern*innen, sowie ihren Angehörigen, einen „guten Rutsch“ und ein erfolgreiches Jahr 2023
Hohoho ….
.... Weihnachten. Eine wunderschöne Zeit. Eine Zeit für einen Rückblick. Eine Zeit für den Augenblick. Eine Zeit für einen Blick in die Zukunft. Die Zeit für ein Danke. "Danke für die gute Zusammenarbeit" Das Team der Pflegeschule Velbert, wünscht allen Kollegen*innen, unseren Kooperationspartnern und natürlich unseren Schülern*innen, sowie ihren Angehörigen, frohe und besinnliche Feiertage sowie ein gutes und erfolgreiches Jahr 2023.
Wir wünschen….
…. unseren Kooperationspartnern, allen Mitarbeitern*innen und natürlich auch unseren Schülern*innen, eine frohe und besinnliche Vorweihnachtszeit.
Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung: Testpflicht zur Freitestung entfällt zukünftig
Isolierung aufgrund eines positiven Coronatestergebnisses wird automatisch nach fünf Tagen aufgehoben / Sonderregelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen Die Landesregierung wird die Test- und Quarantäneverordnung, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen festgelegt sind, zum 30. November 2022 anpassen. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Pflicht zur Freitestung entfällt. Den kompletten Beitrag des MAGS NRW findest du hier: Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung: Testpflicht zur Freitestung entfällt zukünftig | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw) Quelle: MAGS NRW
Wichtige Hinweise für Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten zum Übergang in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau zum Pflegefachmann:
Die Voraussetzungen für den Zugang in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann sind im bundeseinheitlichen Pflegeberufegesetz (§ 11) geregelt. Ergänzend zum erfolgreichen Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung ist demnach mindestens ein Hauptschulabschluss erforderlich. Ohne allgemeinbildendem Schulabschluss ist - im Sinne der europäischen Vergleichbarkeit der Pflegeausbildungen - der Übergang in die dreijährige generalistische Ausbildung nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Einzelfallentscheidungen und Ausnahmegenehmigungen nicht möglich sind! Der erfolgreiche Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung und die damit verbundene Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistent" ist nicht gleichzeitig mit dem Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses (z.B. Hauptschulabschluss) verbunden. Quelle Mags: Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)
Die Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten ….
.... Erfolgt entsprechend der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz kompetenzorientiert sowie im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung. Sie dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform zwölf Monate, in Teilzeitform höchstens 24 Monate. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Ausbildung in der generalistischen Pflegefachassistenz umfasst mindestens den in der Anlage 1 Buchstabe A PflfachassAPrV aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von mindestens 700 Stunden. Im theoretischen und praktischen Unterricht sind die Kompetenzen gemäß Anlage 1 Buchstabe A PflfachassAPrV zu vermitteln, die zur Erreichung des Ausbildungsziels gemäß § 3 PflfachassAPrV führen. Quelle MAGS [...]